ich wollte mal fragen, wie ihr damit umgeht, wenn ihr Meldungen bekommt, dass Material urheberrechtlich geschützt wäre.
Das ist prinzipiell ja schwer nachzuweisen, ich wüsste jetzt jedenfalls nicht wie.
Freundlich nachfragen, wo der Content herkommt und drum bitten auf die Quelle zuverweisen.
Wenn der Content nicht unter einer offenen Lizenz steht (z.B. Creative Commons) erfolgt eine Aufforderung diesen zu entfernen. Wird dem nachgekommen, ist alles gut.
Alternativ gibt es eine Warnung und der Content wird von mir entfernt (denn ich als Admin stehe ja in der Verantwortung).
Ich würde den Admin dieser Instanz anschreiben und die bisherigen Geschenisse schildern.
Nur wenn dieser davon weiß, kann auch etwas dagegen unternommen werden.
Wenn der Content nur zu mir föderiert wurde, bin ich entspannt.
Problematisch wird die Sache, wenn die Server im Ausland stehen und kein Admin hinterlegt ist.
Eigentlich ist es recht einfach.
Damit urheberrechtlich geschütztes Material überhaupt “angekreidet” werden kann, muss die Meldung von offizieller Stellung kommen. Jemand, der das wirklich meldet, nutzt dafür die Abuse Adresse deines Serveranbieters und der kommt dann auf dich zu.
Aber das reicht noch nicht. Eine gültige Meldung einer Urheberrechtsverletzung bedarf Informationen, die du bekommen musst. Dazu gehören:
E-Mail-Adresse der Melders
Datum des Einreichens
Vollständiger Name und Adresse des Rechteinhabers
ggf. Name und Anschrift des Anwalts
Links zu dem Material, welches das Urheberrecht verstößt
Links zu dem Original
Lizenzen, die verstoßen werden, z.B. CC BY-NC-ND und Links dazu
Eine Frist, bis wann es zu löschen ist, mindestens aber 5 Werktage. Wichtig ist: Werktage. Einfach nur Tage ist ungültig.
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
Ich als Serverbetreiber warte jedenfalls nicht, bis mich ein Anwalt anschreibt. Besser sofort aktiv werden.
Etwas anderes ist es ja nicht. Wenn du dir als Anbieter sicher bist, dass es urheberrechtlich geschütztes Material ist, brauchst du natürlich nicht warten, bis du angeschrieben wirst.
Bei meiner Ausführung ging es im Grunde genommen nur darum, wann eine Meldung “offiziell valide” ist.